Rechtsprechung
   VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,30621
VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06 (https://dejure.org/2007,30621)
VG Kassel, Entscheidung vom 08.02.2007 - 3 E 1118/06 (https://dejure.org/2007,30621)
VG Kassel, Entscheidung vom 08. Februar 2007 - 3 E 1118/06 (https://dejure.org/2007,30621)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,30621) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit von Verbindungen von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen; Objektives Beanstandungsrecht der Mitglieder einer Vertretungskörperschaft; Repräsentation der Gemeindebürger durch die Gemeindevertretung; Aufgaben der Ausschüsse; ...

Kurzfassungen/Presse (2)

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

  • hessen.de (Pressemitteilung)

    Verwaltungsgericht Kassel entscheidet in vier kommunalrechtlichen Verfahren

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerwG, 10.12.2003 - 8 C 18.03

    Wahl der Mitglieder der Ausschüsse des Gemeinderats; verfassungskonforme

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden (BVerfG, Beschl. vom 15.02.1978 - 2 BvR 134, 286/76 -, BVerfGE 47, 253 und Urt. vom 31.10.1990 - 2 BvF 2, 6/89 -, BVerfGE 83, 37; BVerwG, Urt. vom 10.12.2003 - 8 C 18/03 -, BVerwGE 119, 305 = NVwZ 2004, 621).

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 -, BVerwGE 90, 104 [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 20/91] , Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.) folgt daraus, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.

    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O., S. 109 m.w.N., Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).

    Die Ausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.; zur Spiegelbildlichkeit des Stärkeverhältnisses der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss siehe BVerfG, Urt. vom 8.12.2004 - 2 BvE 3/02 - , BverfGE 80, 188).

    Hat eine Fraktion demnach einen Anspruch auf mehrere Sitze in einem Ausschuss, kann sie diese auch beanspruchen (BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).

    (BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).

    Dieser aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O., Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.).

    Diese mit einer Wahl naturgemäß einhergehenden Unwägbarkeiten entbinden aber nicht davon, bei der Gestaltung des Wahlverfahrens die Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auch auf der Ebene der Gemeinde zu respektieren (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 27.03.1992 - 7 C 20.91

    Rolle der Fraktionen

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. vom 27.03.1992 - BVerwG 7 C 20.91 -, BVerwGE 90, 104 [BVerwG 27.03.1992 - 7 C 20/91] , Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.) folgt daraus, dass die Gemeindevertretung, auch wenn sie kein Parlament, sondern ein Organ der Selbstverwaltungskörperschaft ist, die Gemeindebürger repräsentiert.

    Diese Repräsentation vollzieht sich nicht nur im Plenum, sondern auch in den Ausschüssen des Gemeinderats (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O., S. 109 m.w.N., Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.).

    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, juris).

    Dieser aus dem Prinzip der repräsentativen Demokratie folgende Grundsatz der Spiegelbildlichkeit der Zusammensetzung von Ratsplenum und Ratsausschüssen gewinnt bei den so genannten beschließenden Ausschüssen, denen der Rat Angelegenheiten zur abschließenden Erledigung übertragen hat, erhöhte Bedeutung, weil sie in ihrem Aufgabenbereich die Repräsentationstätigkeit der Gesamtheit der vom Volk gewählten Ratsmitglieder nicht nur teilweise vorwegnehmen, sondern insgesamt ersetzen (vgl. BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O., Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.).

  • OVG Niedersachsen, 04.02.2005 - 10 ME 104/04

    Ausschuss; Ausschussbesetzung; Besetzung; Fraktion; Gemeinderat; Gruppe;

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, juris).

    Wenn sie ihre Grundlage in einer verfestigten Form der Zusammenarbeit - etwa in Form eines Koalitionsvertrages - haben, sind sie hingegen als zulässig zu erachten (vgl. OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005, a.a.O.; VG Oldenburg, Beschl. vom 31.08.2004 - 2 B 2179/04 - juris).

    Dass möglicherweise die Erlangung zusätzlicher Sitze in den zu besetzenden Gremien auch ein Motiv für die Zusammenarbeit gewesen sein könnte, ist vor dem Hintergrund, dass sich die erforderliche gemeinsame Vertrauensbasis nicht in dieser Übereinstimmung erschöpft und es sich bei dem Zusammenschluss eben nicht um eine reine Zählgemeinschaft handelt, ohne Belang (vgl. OVG Niedersachsen, Urt. vom 04.02.2005, a.a.O.).

  • VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1957/06

    Gültigkeit von Wahlen zur Besetzung von Ausschüssen eines Kreistages bei

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Einen auf die Neufeststellung der Ergebnisse der Ausschusswahlen gerichteten Hilfsantrag hat der anwaltlich vertretene Kläger - insoweit anders als in dem ebenfalls von ihm bei dem erkennenden Gericht betriebenen, einen vergleichbaren Sachverhalt betreffenden Klageverfahren zu dem Aktenzeichen 3 E 1957/06 - nicht gestellt.

    Es verstößt nämlich nur dann gegen den Grundsatz der Gleichheit der Wahl, einem gemeinsamen Wahlvorschlag in Anwendung der Mehrheitsklausel des § 22 Abs. 4 KWG vorab einen Sitz zuzuteilen, wenn dieser ohne verfestigte Form des Zusammenwirkens allein zur Erlangung eines Vorteils bei der Sitzverteilung eingereicht wurde ("Zählgemeinschaft"), nicht aber wenn es sich- wie im vorliegenden Fall - um einen gemeinsamen Wahlvorschlag einer Koalition handelt (vgl. insoweit Urteil des VG Kassel 08.02.2007 in dem Verfahren 3 E 1957/06).

  • VGH Hessen, 17.10.1991 - 6 UE 2422/90

    Zulässigkeit gemeinsamer Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen und Geltung der

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Aus § 10 Abs. 4 KWG geht lediglich hervor, dass Verbindungen von Wahlvorschlägen mehrerer Parteien oder Wählergruppen nicht zulässig sind (sog. "Listenverbindungen", zur Abgrenzung von gemeinsamen Wahlvorschlägen: Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991- 6 UE 2422/90 -, NVwZ-RR 1992, 371).

    Soweit von der hessischen Verwaltungsgerichtsbarkeit (vgl. Hess. VGH, Urt. vom 17.10.1991, a.a.O.; VG D-Stadt, Urt. vom 20.06.2002 - 3 E 1384/01 -, HSGZ 2002, 399; VG Gießen, Urt. vom 22.12.2004 - 8 E 1166/03 -, NVwZ-RR 2005, 843 und Urt. vom 11.04.1990 - II/3 E 914/89 -, HSGZ 1990, 491) gemeinsame Wahlvorschläge mehrerer Fraktionen bislang für zulässig erachtet worden sind, erfolgte dies jeweils lediglich in Abgrenzung zu den nach § 10 Abs. 4 KWG unzulässigen Listenverbindungen.

  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden (BVerfG, Beschl. vom 15.02.1978 - 2 BvR 134, 286/76 -, BVerfGE 47, 253 und Urt. vom 31.10.1990 - 2 BvF 2, 6/89 -, BVerfGE 83, 37; BVerwG, Urt. vom 10.12.2003 - 8 C 18/03 -, BVerwGE 119, 305 = NVwZ 2004, 621).
  • BVerfG, 13.06.1989 - 2 BvE 1/88

    Wüppesahl

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Die Ausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.; zur Spiegelbildlichkeit des Stärkeverhältnisses der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss siehe BVerfG, Urt. vom 8.12.2004 - 2 BvE 3/02 - , BverfGE 80, 188).
  • BVerfG, 08.12.2004 - 2 BvE 3/02

    Vermittlungsausschuss

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Die Ausschüsse dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen und Gruppen besetzt werden, über das die Gemeindebürger bei der Wahl der Ratsmitglieder mitentschieden haben (BVerwG, Urt. vom 10.12.2003, a.a.O.; zur Spiegelbildlichkeit des Stärkeverhältnisses der Mitglieder des Bundestages im Vermittlungsausschuss siehe BVerfG, Urt. vom 8.12.2004 - 2 BvE 3/02 - , BverfGE 80, 188).
  • BVerfG, 15.02.1978 - 2 BvR 134/76

    Gemeindeparlamente

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Diese Bestimmung überträgt die in Art. 20 Abs. 1 und 2 GG getroffene Grundentscheidung der Verfassung für die Prinzipien der Volkssouveränität und der Demokratie auf die Ebene der Gemeinden (BVerfG, Beschl. vom 15.02.1978 - 2 BvR 134, 286/76 -, BVerfGE 47, 253 und Urt. vom 31.10.1990 - 2 BvF 2, 6/89 -, BVerfGE 83, 37; BVerwG, Urt. vom 10.12.2003 - 8 C 18/03 -, BVerwGE 119, 305 = NVwZ 2004, 621).
  • OVG Sachsen, 15.03.2005 - 4 B 436/04

    Beteiligungsfähigkeit, Feststellungsinteresse, Klageänderung, Fraktion,

    Auszug aus VG Kassel, 08.02.2007 - 3 E 1118/06
    Daraus ergibt sich, dass grundsätzlich jeder Ratsausschuss ein verkleinertes Bild des Gemeinderates sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Rates widerspiegeln muss (BVerwG, Urt. vom 27.03.1992, a.a.O.; OVG Sachsen, Urt. vom 15.03.2005 - 4 B 436/04 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschl. vom 04.02.2005 - 10 ME 104/04 -, juris).
  • OVG Niedersachsen, 10.10.2000 - 10 L 1442/00

    Aufwandsentschädigung; Fraktion; Fraktionsvorsitz; Fraktionsvorsitzender;

  • VGH Hessen, 04.01.1989 - 6 UE 530/87

    Wahlprüfungsklage: Abberufung und Wahl des Ersten Kreisbeigeordneten

  • VGH Hessen, 09.12.1993 - 6 UE 1720/92

    Anwaltliche Vertretung bei Widerspruchserhebung eines Gemeindevertreters gegen

  • VG Gießen, 22.12.2004 - 8 E 1166/03

    Beanstandung eines Beschlusses des Kreistags betreffend das Nachrücken eines

  • VG Gießen, 11.04.1990 - II/3 E 914/89
  • VG Wiesbaden, 20.06.2002 - 3 E 1384/01

    Anfechtung der Wahl einer ehrenamtlichen Beigeordneten eines Magistrats; Ablauf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht